Liebe Erziehungsberechtigte,
die ersten Coronafälle führten zu einer großen Verunsicherung in der Schulgemeinschaft. Wir gehen verantwortungsvoll mit dieser Situation um und haben direkt nach dem Bekanntwerden alle Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler informiert, die als Kontaktpersonen in Frage kamen.
Unser Umgang mit der Pandemie wird geleitet von der jeweils aktuellen Fassung des Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz. Die aktuelle Fassung können Sie hier herunterladen.
die ersten Coronafälle führten zu einer großen Verunsicherung in der Schulgemeinschaft. Wir gehen verantwortungsvoll mit dieser Situation um und haben direkt nach dem Bekanntwerden alle Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler informiert, die als Kontaktpersonen in Frage kamen.
Unser Umgang mit der Pandemie wird geleitet von der jeweils aktuellen Fassung des Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz. Die aktuelle Fassung können Sie hier herunterladen.
Abläufe bei positiven Covid-19-Fällen (Stand 18.11.2020)

FAQ
Warum sind die Quarantänezeiten unterschiedlich?
Für Kontaktpersonen 1. Grades gilt: 14 Tage ab dem letzten Kontakt - die Entscheidung trifft das Gesundheitsamt! So kann es auch innerhalb einer Klasse/Schülergruppe zu unterschiedlichen Quarantäneenden kommen.
Welche Entscheidung trifft die Schulleitung?
Die Schulleitung befreit Klassen bzw. Schülergruppen und Lehrkräfte in Absprache mit dem Gesundheitsamt vom Präsenzunterricht, bis eine Entscheidung vorliegt.
Die Schulleitung befreit Schülergruppen vom Präsenzunterricht, wenn ein großer Teil der Klasse in Quarantäne ist, da eine gemeinsame Beschulung im Onlineunterricht vorteilhafter ist.
Die Schulleitung befreit Schülergruppen vom Präsenzunterricht, wenn ein großer Teil der Klasse in Quarantäne ist, da eine gemeinsame Beschulung im Onlineunterricht vorteilhafter ist.
Wie wird über die Entscheidung der Schule informiert?
Wird ein Fall während der Schulzeit bekannt, werden die Schüler direkt nach Absprache mit dem Gesundheitsamt so bald wie möglich nach Hause geschickt. In diesem Fall werden die Eltern/Erziehungsberechtigten auf schnellstem Weg informiert und gebeten, ihre Kinder abzuholen.
Wird ein Fall außerhalb der Schulzeit bekannt, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten über die Tutor*innen/Stammkursleiter informiert.
Es muss unbedingt sichergestellt sein, dass der Schule immer die aktuellen Kontaktdaten (E-Mailadresse, Telefonnummer(n) zur Verfügung stehen.
Grundsätzliche Informationen werden zeitnah auf der Homepage veröffentlicht.
Die Information, wer sich in Quarantäne begeben muss, erfolgt wie unter Punkt 4 beschrieben.
Die Namen betroffener Schüler*innen oder Lehrkräfte werden nicht bekannt gegeben.
Bei allen Informationen, die die Schule verlassen, ist der Datenschutz unbedingt einzuhalten.
Wird ein Fall außerhalb der Schulzeit bekannt, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten über die Tutor*innen/Stammkursleiter informiert.
Es muss unbedingt sichergestellt sein, dass der Schule immer die aktuellen Kontaktdaten (E-Mailadresse, Telefonnummer(n) zur Verfügung stehen.
Grundsätzliche Informationen werden zeitnah auf der Homepage veröffentlicht.
Die Information, wer sich in Quarantäne begeben muss, erfolgt wie unter Punkt 4 beschrieben.
Die Namen betroffener Schüler*innen oder Lehrkräfte werden nicht bekannt gegeben.
Bei allen Informationen, die die Schule verlassen, ist der Datenschutz unbedingt einzuhalten.
Wie ist der Unterricht bei Quarantäne und/oder Präsenzbefreiung organisiert?
Bei vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne oder Befreiung vom Präsenzunterricht durch die Schulleitung entstehen keine Fehlstunden. Die Schüler*innen sind mit Arbeitsmaterial zu versorgen und, wenn möglich, via Livestream am Unterricht zu beteiligen.
Ist eine ganze Klasse oder Lerngruppe in Quarantäne bzw. vom Präsenzunterricht befreit, findet der Unterricht komplett online als Fernunterricht statt.
Ist eine Lehrkraft in Quarantäne, so findet der Unterricht ebenfalls online als Fernunterricht statt.
Leistungen aus diesem Zeitraum können auch benotet werden.
Ist eine ganze Klasse oder Lerngruppe in Quarantäne bzw. vom Präsenzunterricht befreit, findet der Unterricht komplett online als Fernunterricht statt.
Ist eine Lehrkraft in Quarantäne, so findet der Unterricht ebenfalls online als Fernunterricht statt.
Leistungen aus diesem Zeitraum können auch benotet werden.
Welche Regelungen gelten für den Sportunterricht?
An wen wende ich mich bei Unklarheiten, Fragen oder Problemen?
Lehrkräfte wenden sich bei Fragen zu den Klassen bzw. Jahrgängen an die zuständige Stufenleitung. Die Stufenleitungen leiten die Anfragen dann gezielt weiter.
Eltern und Erziehungsberechtigte wenden sich bei Fragen, die ihr Kind betreffen an die Tutor*innen.
Bei Fragen, die die Klasse betreffen, wenden sie sich an die Klassenelternsprecher.
Bei grundsätzlichen Fragen wenden sich Eltern und Erziehungsberechtige an den SEB, Lehrkräfte an die Schulleiterin.
Eltern und Erziehungsberechtigte wenden sich bei Fragen, die ihr Kind betreffen an die Tutor*innen.
Bei Fragen, die die Klasse betreffen, wenden sie sich an die Klassenelternsprecher.
Bei grundsätzlichen Fragen wenden sich Eltern und Erziehungsberechtige an den SEB, Lehrkräfte an die Schulleiterin.
Mein Kind ist krank, darf es in die Schule?
Aufgrund der derzeitigen Pandemielage dürfen Ihre Kinder nun auch bei einem schwachen Infekt (leichter Schnupfen) die Schule nicht mehr besuchen. Erst nach 24 Stunden, wenn der Allgemeinzustand wieder gut und keine weiteren Krankheitsanzeichen dazugekommen sind, darf Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Achten Sie gerade jetzt bei Ihren Kindern auf etwaige Symptome.
Maßnahmen bei Verstoß gegen Hygieneregeln
Nachdem die ersten Mitglieder unserer Schulgemeinschaft in der Nelly-Sachs-IGS positiv auf Covid-19 getestet worden sind und mehr als zwei Dutzend Schülerinnen und Schüler sich darüber hinaus aktuell in Quarantäne befinden, erweitern wir unser bisheriges Hygiene-Konzept.Es blieb von uns wie auch von zahlreichen Schüler*innen in den letzten Wochen nicht unbemerkt, dass es nicht allen Schüler*innen gelingt, sich immer an die Verhaltens- und Hygienemaßnahmen zu halten, die Sie, liebe Erziehungsberechtigte, gemeinsam mit Ihrem Kind besprochen und unterschrieben haben.
Wir, d.h. Schulleitung, Kollegium wie auch der Schulelternbeirat, haben nun eine Vorgehensweise beschlossen, die ein solches Fehlverhalten einerseits dokumentiert, andererseits dagegen so vorgehen kann, dass den Schüler*innen bewusst wird, die aktuelle Situation nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Eine genaue Beschreibung der Regeln können Sie hier herunterladen:
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