Fahrtenkonzept

Vorläufiges Fahrtenkonzept – gültig ab 19.02.2026 (Nachbesserung erfolgt bis Ende des Schuljahres)

Schulfahrten sind Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Nelly-Sachs-IGS Worms. Sie fördern Toleranz, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Konfliktlösungskompetenz. Planung und Durchführung erfolgen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Schulfahrten“ des Landes Rheinland-Pfalz.

Symbolbild erstellt mit KI

1.     Kostenrahmen

Jahrgang / FahrtenKostenrahmen*
Jahrgang 5250 €
Jahrgang 7350 €
Jahrgang 9 500 € 
Jahrgang 12 550 € 
Freiwillige Fahrtenflexibel
Unterrichtsgänge/Schulausflüge20 €**
* Halbpension und Eintritte sind includiert
**Eintritt, Hin- und Rückfahrt sind includiert

2.     Verbindliche Fahrten

JahrgangDauerPädagogischer SchwerpunktZiel/Entfernung 
53 TageSozialintegration, Stärkung der Klassengemeinschaft ca. 2–2,5 Stunden Fahrzeit
75 TageErlebnispädagogik, Teamarbeit, Miteinander bis ca. 400 km/ 4–5 Stunden 
95 TageGemeinschaft, politische Bildung, historisches Lernen Empfehlung: Fahrt nach Berlin Ziel innerhalb Deutschlands
125 TageStudienfahrt, kulturelle und europäische BildungZiel innerhalb Europas, keine Flugreise
Unterrichtsgang/Schulausflug1 TagFachliche Schwerpunkte/Miteinander, GemeinschaftIm näheren Umkreis

 

 

3.     Freiwillige Fahrten

JahrgangDauerFahrtSchwerpunkt
105-6 TageEnglandfahrtSprachpraxis und interkulturelle Begegnung 
113 TageProjekt-/Fachfahrten Fachliche Vertiefung / projektorientiertes Arbeiten 
8/10/115 TageWintersportwoche*Wintersport (Ski/Board), Gemeinschaft, Bewegung; Preisrahmen: 550 € inkl. Sportgerät, Skipass, Fahrt & Unterkunft 
*verpflichtend für Sport LK

4.     Barrierefreiheit und Inklusion (Schwerpunktschule)

BereichRegelung
ZugangSchulfahrten sollen grundsätzlich allen Schüler*innen offenstehen.
BarrierefreiheitBarrierearme bzw. barrierefreie Unterkünfte und Ziele werden bevorzugt.
UnterstützungSchulbegleiter*innen, Pflegekräfte oder andere Unterstützende werden bei Bedarf einbezogen.
Medizinische BedarfeBesondere gesundheitliche Bedarfe (Medikation, Pflege, Assistenz) werden im Vorfeld abgestimmt.
Alternative AngeboteBei nicht möglicher Teilnahme werden nach Möglichkeit Tages- oder Ersatzangebote bereitgestellt.

 

5.     Medien- und Datenschutz

RegelungsbereichVorgaben 
Foto- und VideoaufnahmenNur mit schriftlicher, DSGVO-konformer Einwilligung der Eltern bzw. volljährigen Schüler*innen. 
Handy- und MediennutzungWird für jede Fahrt im Vorfeld durch die verantwortlichen Lehrkräfte geregelt und den Eltern kommuniziert. 
KommunikationNotfallnummern und dienstliche Kontaktwege werden vorab bekannt gegeben. 
Digitale GruppenräumeMessengerdienste/Plattformen nur bei gesichertem Datenschutz und schulischer Zustimmung. 

6.     Beteiligung von Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schüler sind an der Vorbereitung, Planung und Nachbereitung soweit wie möglich zu beteiligen.

7.     Elternbeteiligung

Bei mehrtägigen Fahrten findet in der Regel mindestens 9–10 Monate vor Fahrtbeginn ein verpflichtender Elternabend statt. Dort werden Ziel, Programm, pädagogischer Schwerpunkt, Kosten, Unterbringung und Sicherheitsaspekte vorgestellt. Das schriftliche Einverständnis der Eltern (bzw. volljährigen Schüler*innen) wird vor Vertragsschluss eingeholt. 

8.     Genehmigung, Aufsicht und Sicherheit

Jede Schulfahrt wird von der Schulleitung als Schulveranstaltung erklärt und als Dienstreise genehmigt. Die Leitung liegt bei einer Lehrkraft; bis einschließlich Jahrgang 10 werden in der Regel zwei Aufsichtspersonen eingesetzt, möglichst gemischtgeschlechtlich. Bei sportlich risikobehafteten Fahrten (z. B. Wintersport) sind die in der VV genannten Qualifikationen (Fachlizenz, Unterrichtserlaubnis etc.) einzuhalten. Erste-Hilfe-Material ist mitzuführen; Unfälle werden der Schulleitung und der Unfallkasse gemeldet. Auf das Weisungsrecht der Aufsichtspersonen – auch gegenüber volljährigen Schüler*innen – wird hingewiesen.

Vertretungsplan