Vorläufiges Fahrtenkonzept – gültig ab 19.02.2026 (Nachbesserung erfolgt bis Ende des Schuljahres)
Schulfahrten sind Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Nelly-Sachs-IGS Worms. Sie fördern Toleranz, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Konfliktlösungskompetenz. Planung und Durchführung erfolgen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Schulfahrten“ des Landes Rheinland-Pfalz.
Symbolbild erstellt mit KI
1. Kostenrahmen
Jahrgang / Fahrten
Kostenrahmen*
Jahrgang 5
250 €
Jahrgang 7
350 €
Jahrgang 9
500 €
Jahrgang 12
550 €
Freiwillige Fahrten
flexibel
Unterrichtsgänge/Schulausflüge
20 €**
* Halbpension und Eintritte sind includiert **Eintritt, Hin- und Rückfahrt sind includiert
2. Verbindliche Fahrten
Jahrgang
Dauer
Pädagogischer Schwerpunkt
Ziel/Entfernung
5
3 Tage
Sozialintegration, Stärkung der Klassengemeinschaft
ca. 2–2,5 Stunden Fahrzeit
7
5 Tage
Erlebnispädagogik, Teamarbeit, Miteinander
bis ca. 400 km/ 4–5 Stunden
9
5 Tage
Gemeinschaft, politische Bildung, historisches Lernen Empfehlung: Fahrt nach Berlin
4. Barrierefreiheit und Inklusion (Schwerpunktschule)
Bereich
Regelung
Zugang
Schulfahrten sollen grundsätzlich allen Schüler*innen offenstehen.
Barrierefreiheit
Barrierearme bzw. barrierefreie Unterkünfte und Ziele werden bevorzugt.
Unterstützung
Schulbegleiter*innen, Pflegekräfte oder andere Unterstützende werden bei Bedarf einbezogen.
Medizinische Bedarfe
Besondere gesundheitliche Bedarfe (Medikation, Pflege, Assistenz) werden im Vorfeld abgestimmt.
Alternative Angebote
Bei nicht möglicher Teilnahme werden nach Möglichkeit Tages- oder Ersatzangebote bereitgestellt.
5. Medien- und Datenschutz
Regelungsbereich
Vorgaben
Foto- und Videoaufnahmen
Nur mit schriftlicher, DSGVO-konformer Einwilligung der Eltern bzw. volljährigen Schüler*innen.
Handy- und Mediennutzung
Wird für jede Fahrt im Vorfeld durch die verantwortlichen Lehrkräfte geregelt und den Eltern kommuniziert.
Kommunikation
Notfallnummern und dienstliche Kontaktwege werden vorab bekannt gegeben.
Digitale Gruppenräume
Messengerdienste/Plattformen nur bei gesichertem Datenschutz und schulischer Zustimmung.
6. Beteiligung von Schülerinnen und Schülern
Schülerinnen und Schüler sind an der Vorbereitung, Planung und Nachbereitung soweit wie möglich zu beteiligen.
7. Elternbeteiligung
Bei mehrtägigen Fahrten findet in der Regel mindestens 9–10 Monate vor Fahrtbeginn ein verpflichtender Elternabend statt. Dort werden Ziel, Programm, pädagogischer Schwerpunkt, Kosten, Unterbringung und Sicherheitsaspekte vorgestellt. Das schriftliche Einverständnis der Eltern (bzw. volljährigen Schüler*innen) wird vor Vertragsschluss eingeholt.
8. Genehmigung, Aufsicht und Sicherheit
Jede Schulfahrt wird von der Schulleitung als Schulveranstaltung erklärt und als Dienstreise genehmigt. Die Leitung liegt bei einer Lehrkraft; bis einschließlich Jahrgang 10 werden in der Regel zwei Aufsichtspersonen eingesetzt, möglichst gemischtgeschlechtlich. Bei sportlich risikobehafteten Fahrten (z. B. Wintersport) sind die in der VV genannten Qualifikationen (Fachlizenz, Unterrichtserlaubnis etc.) einzuhalten. Erste-Hilfe-Material ist mitzuführen; Unfälle werden der Schulleitung und der Unfallkasse gemeldet. Auf das Weisungsrecht der Aufsichtspersonen – auch gegenüber volljährigen Schüler*innen – wird hingewiesen.
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