Quereinstieg in die IGS bei Schulwechsel

Liebe Sorgeberechtigte, 

grundsätzlich ist eine Aufnahme an der IGS nur in den Jahrgangsstufen 5 und 11 möglich, die Aufnahmekapazität in der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5- 10) ist auf vier Parallelklassen begrenzt. 

Wegen häufiger Nachfragen nach Schulplätzen für die Jahrgänge 5 – 10 haben wir bei einer gewünschten Aufnahme an unserer Schule folgendes Vorgehen entwickelt und möchten Ihnen dieses hier erläutern. 

§13 (1) der Übergreifenden Schulordnung besagt:
„Eine Aufnahme erfolgt grundsätzlich nur in die Eingangsklasse der Orientierungsstufe (Klasse 5): im Rahmen der Kapazität sind auch Aufnahmen zu einem späteren Zeitpunkt möglich.“ 

Alle zur Verfügung stehenden Schulplätze werden in Klasse 5 bereits durch ein Losverfahren vergeben. Da zudem nur selten Schulplätze in den Jahrgängen 6 bis 9 an unserer Schule frei werden, ist eine Aufnahme eher unwahrscheinlich.

Anders verhält es sich für die Klassenstufe 10: Da uns am Ende der neunten Jahrgangsstufe einige Schülerinnen und Schüler durch die Qualifikation der Berufsreife verlassen, werden für die Klassenstufe 10 immer einige Schulplätze frei. 

Sollte im Jahrgang 6 – 10 ein Platz frei werden, gilt nach §11 (1 – 2) der ÜScho, dass die Schulleitung über die Aufnahme entscheidet. 

Haben Sie Interesse an einer Aufnahme in den Stufen 6- 10, gehen Sie bitte wie folgt vor: 


Was muss ich tun?

Abgabe folgender Unterlagen:  

  • Schriftliche Erläuterung zum Grund des gewünschten Schulwechsels 
  • Kopien der letzten Zeugnisse ab Klasse 5
  • Kopien der letzten drei Schüler-Eltern-Lehrer-Protokolle (sofern ausgestellt)

Abgabe der Unterlagen spätestens bis

Vier Wochen vor Schuljahresende


Wie und wo gebe ich die Unterlagen ab?

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aus organisatorischen Gründen Ihre eingereichten Unterlagen nicht zurücksenden können. Verzichten Sie daher bitte auf teure Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder ähnliches und senden Sie uns keinesfalls Originaldokumente zu. 

Per Mail mit PDFs im Anhang an:
sekretariat@nelly-sachs-igs.de

Per Post an:
Nelly-Sachs-Integrierte Gesamtschule Worms
Neubachstraße 57
67551 Worms


Wann und wie werde ich informiert?

Die Entscheidungen können erst in den Zeugniskonferenzen getroffen werden. Wir informieren Sie über eine Zu- und Absage in schriftlicher Form spätestens in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien. Wir bitten Sie an dieser Stelle von telefonischen Rückfragen abzusehen – vielen Dank vorab!  

Vertretungsplan