Liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, ändert sich ab dem 26.11.2022 die Absonderungsverordnung. Positiv getestete Personen müssen sich nicht mehr in häusliche Quarantäne begeben, sondern sind nur noch verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen.
Was bedeutet das für Ihre Kinder und den Schulbesuch?
Kinder mit Symptomen bleiben weiterhin zuhause, bis sie gesund sind.
Kinder ohne Symptome sind unter Beachtung der Maskenpflicht zum Schulbesuch verpflichtet.
Wir sind froh, dass der Schulalltag wieder normal verläuft und wünschen uns, dass wir alle verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgehen, damit wir gesund durch die kommenden Monate kommen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Vorweihnachtszeit.
das Schulleitungsteam