Mit Blick auf Hygienestandards und Gesundheitsschutz bleibt es weiterhin wichtig eigenverantwortlich im Sinne anderer zu handeln.
Personen, die Erkältungs- und Krankheitssymptome zeigen, sollen die Schule nicht besuchen.
Schulintern wird die Handhygiene (Desinfektion beim Betreten der Schule) beibehalten.
Die Schule bietet weiterhin freiwillige Testmöglichkeiten für alle an, so lange der Vorrat reicht. Testtage und -zeiten werden beibehalten.
Nach der neuen Absonderungsverordnung gilt für infizierte Personen (offiziell bestätigter positiver Test) eine Absonderungspflicht von 5 Tagen.
In den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung dürfen keine typischen Symptome einer Infektion vorgelegen haben.
Die Absonderung endet spätestens nach 10 Tagen. Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.
Kontaktpersonen sind nicht mehr absonderungspflichtig.
Die Meldepflicht bleibt bestehen. Eltern und Sorgeberechtigte sind über eine Infektion in der Klasse bzw. Lerngruppe zu informieren.