Vorgehen und Maßnahmen bei positiven Corona-Testungen
1. Dezember 2021Die Nelly-Sachs-IGS wünscht schöne Feiertage und ein gutes neues Jahr
21. Dezember 2021Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die 13. Anlage der Hygieneplanverordnung des Landes Rheinland-Pfalz hat folgende ergänzende Hinweise für die Organisation und Durchführung der Ganztagsschule.
Sollten Sie eine befristete Beurlaubung für den Ganztagsbereich wünschen, so stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag an Frau Korn. Die Beurlaubungsregelung gilt in diesem Fall befristet bis zum 28.01.2021 und für die Dauer der Warnrufe 2 der Stadt Worms (Maskenpflicht im Unterricht). Beachten Sie hierbei, dass es sich um eine Beurlaubung handelt und nicht um eine Abmeldung aus dem regulären GTS Betrieb.